AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.06.2026 16:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-506865-2025/

Erneuerung der Fahrleitungsanlage Linie U76, Bauabschnitte 1 - 4, Düsseldorf, Lörick bis Meerbusch, Haus Meer

Notice-ID: ted-506865-2025 · Procedure-ID: 6b221654-4564-4d39-b30b-91480f75326c

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Stammdaten

Auftraggeber
Rheinbahn AG, Düsseldorf
Veröffentlicht
06.07.2025
Frist (Submission)
09.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234160 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erneuerung der Fahrleitungsanlage, BA 1-4 Die Fahrleitungsanlage auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Lörick und Krefeld ist älter als 35 Jahre und muss erneuert werden. Neben dem Kettenwerk müssen auch die Beton-Fahrleitungsmaste, welche das Kettenwerk tragen, durch langlebige Stahlmastkonstruktionen (HEM-Profil) ersetzt werden. Mit dieser Ausschreibung wird der erste Streckenabschnitt zwischen Lörick und Krefeld, im Bereich zwischen Lörick und Haus Meer, auf den Stand der Technik gebracht und entspricht somit auch zukünftigen Anforderungen. Bei den neuen Masten M68, M69, M75, M76 werden neue DC-Fahrleitungsabgriffe für Weichenheizungen vorbereitet.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.02.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
136 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).