AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 06.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90731000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Vom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen. Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten. — Vom Auftragnehmer sind für die Großflughäfen München und Nürnberg Lärmkartierungen durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. In der 2027 durchzuführenden fünften Runde der Lärmkartierung sind als Großflughäfen erneut die Verkehrsflughäfen München und Nürnberg zu kartieren. Die Erstellung der hierfür benötigten DES ist Teil der Leistung. Das Betriebsjahr 2026 ist als maßgeblicher Beurteilungszeitraum zu verwenden. — Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Augsburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 3 zu entnehmen. — Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Ingolstadt in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 4 zu entnehmen. — Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet München in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 5 zu entnehmen. — Vom Auftragnehmer sind für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen in ihren kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 6 zu entnehmen. — Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Regensburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 7 zu entnehmen. — Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Würzburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 8 zu entnehmen.
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.10.2026
- Ende
- 30.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 85 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.