AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 05:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-508486-2026/

Hausmeisterdienste

Notice-ID: ted-508486-2026 · Procedure-ID: 8d295003-2c94-4ab4-aa04-1c3c09a9cbad

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Stammdaten

Auftraggeber
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Veröffentlicht
23.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
235.119 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden die Leistungen der Hausmeisterdienste sowie periodische Begehungen in 898 von der BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH verwalteten Liegenschaften des THV und SODA. Die verschiedenen Liegenschaften unterscheiden sich sowohl in ihrer Nutzungsintensität als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung. Dabei handelt es sich um vermietete und leerstehende bebaute Grundstücke sowie auch Freianlagen. Der Leistungsumfang umfasst dabei die Betreuung der Liegenschaften im Rahmen von regelmäßigen Hausmeisterdiensten (1-2 x wöchentlich) sowie periodischen Begehungen (monatlich, quartalsweise, jährlich) in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.10.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BEBRA-Gebäudemanagement und Service GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).