AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RERG/documents) · Abgerufen am 13.09.2026 10:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-508750-2025/

25E10217 - Bundespolizeiliegenschaft Gifhorn, Neubau Unterbringung - BA2: Baustrom + Provisorien für Bauteil B (Halle 29), Wache, Geb. 18-20 + 8-10

Notice-ID: ted-508750-2025 · Procedure-ID: bf5aca5c-8b62-449d-8aad-8aa7723aaf77

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Braunschweig
Veröffentlicht
01.08.2025
Frist (Submission)
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
860.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Aufrechterhaltung der Elektroinfrastruktur während der Bauphase 2 für die Gebäude Halle 29, Klimafeld, Wache, Gebäude 18+19+20 sowie Geb. 8-10. Dazu gehören diverse Baustromverteiler mit Zählung, Unterverteilungen, sowie provisorische Kabel- und Leitungswege außerhalb und innerhalb der Gebäude. Weiterhin die Not-Stromversorgung bei Ausfall des Allgemeinen Stromnetzes. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.

Vertragslaufzeit

Periode
53 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).