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2026-0167 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 23 barrierefreie Zuwegung zum Schiffsanleger - GaLa- Bauarbeiten
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA 2027
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2026-0167 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt 23 barrierefreie Zuwegung zum Schiffsanleger - GaLa- Bauarbeiten🏆 Rocholl Garten-, Landschafts-, Tief- und Sportplatzbau GmbH · Krefeld
- Rocholl Garten-, Landschafts-, Tief- und Sportplatzbau GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Landschaftsbauarbeiten für barrierefreie Zuwegung zum Schiffsanleger am Kultushafen in Duisburg.
- Umfang beinhaltet Betonsteinpflaster, Rasenflächen, Winkelstützen, Steinkanten, Stufen und Geländer auf ca. 100 m2.
- Geschätzter Auftragswert beträgt 85.315,05 EUR.
- Besondere Schnittstellen zum Projekt 'Temporäre Ausstellungen' sind zu beachten.
- Die Ausführung erfolgt in einem Bauabschnitt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Landschaftsbauarbeiten zur Erstellung einer Barrierefreien Zuwegung zum Schiffsanleger am nördlichen Ufers des Kultushafen im RheinPark in 47053 Duisburg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 100 m2. Der Weg/ Rampe werden mit Betonsteinpflaster ausgeführt. Zur Begrenzung werden Winkelstützen und Steinkante eingebaut, die die Fläche klar fasst und stabilisiert. Ergänzend werden Stufen/Betonfertigteile und Geländer/Handläufe eingebaut. Betonsteinpflaster 50m2 Rasen/Wiesen 30m2 Bordstein/ Steinkante 18m Winkelstützen 28m Stufen 5,8m Die Ausführung erfolgt in einem Bauabschnitt. Es entstehen besondere Schnittstellen zum Projekt 'Temporäre Austellungen'.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Rocholl Garten-, Landschafts-, Tief- und Sportplatzbau GmbHZuschlagswert 85.315 €1 Veröffentlichung
- 23.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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