AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/509172-2025) · Abgerufen am 27.08.2026 18:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-509172-2025/

Neubau KVA Buchenhofen - Los 4: Baustelleneinrichtung AG

Notice-ID: ted-509172-2025 · Procedure-ID: 0c81c9e7-42fc-4c6e-b018-b6ee68ef0b9f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Veröffentlicht
04.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
367.380 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin ist ein Gemeinschaftsunternehmen von drei Wasserverbänden aus Nordrhein-Westfalen und mehreren Städten und Gemeinden, das zum Zweck der zukünftigen gemeinsamen Klärschlammentsorgung gegründet wurde. Hierzu soll am Standort Buchenhofen des Wupperverbandes eine neue Mono-Klärschlammverbrennungsanlage errichtet werden. An diesem Standort betreibt der Wupperverband seine größte Kläranlage und bereits seit 1977 eine Schlammverbrennungsanlage. Die neue Verbrennungsanlage (KVA Buchenhofen) wird unabhängig von der bestehenden Schlammverbrennungsanlage des Wupperverbandes errichtet und ersetzt diese nach der Fertigstellung. Gegenstand der Beauftragung ist die Baustelleneinrichtung des Auftraggebers, bestehend aus einer 2-stöckigen Containeranlage inklusive Sanitäreinrichtung und der Herstellung der Bauwasser- und Baustromverteilung für die neue KVA Buchenhofen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2025
Ende
31.07.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BM Baulogistik + Service GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).