AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau eines Feuerwehrgeräthauses in Königsfeld im Schwarzwald
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Königsfeld, Königsfeld
- Veröffentlicht
- 03.08.2025
- Frist (Submission)
- 09.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrgeräthauses für mehrere Abteilungen im Kernort Königsfeld im Schwarzwald Zielsetzung: Der Neubau des Feuerwehrgeräthauses soll den Anforderungen an die Sicherheit, Effizienz und Funktionalität einer den DIN-14092 Vorgaben entsprechenden Feuerwehrstation gerecht werden. Das Gebäude muss für die Unterbringung von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstung und Personal den entsprechenden Platz bieten und die baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Standards hierfür erfüllen. Im Bauvolumen des Feuerwehrgerätehauses sollen darüber hinaus gegebenenfalls auch Räume für Vereine untergebracht werden. Hierfür sind entsprechende Räumlichkeiten planerisch vorzusehen und als eigenständig nutzbare Einheiten auszuweisen. Erschließung und die sanitäre Andienung kann gemeinschaftlich außerhalb der Zonen für die „Alarmwege“ im Feuerwehreinsatzbetrieb erfolgen. Aufgabenbeschreibung - Bedarfsanalyse und Raumprogramm: Die Baumaßnahme ist gemäß DIN 14092 zu planen und muss für sechs Feuerwehrfahrzeuge Stellplätze vorsehen (alternativ ein siebter Stellplatz in der Waschhalle). Die Einrichtung ist für 45 Personen im Einsatz auszulegen; eine Personalstärke von 86 Feuerwehrangehörigen (Männer und Frauen) ist planerisch zu berücksichtigen. Ein Schlauch- bzw. Übungsturm wird nicht gewünscht.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsuhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.