AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5282e57d-ef59-4ae6-b401-7d22ff068882) · Abgerufen am 09.08.2026 19:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-509370-2024/

Patientenportal und Telemedizinische Infrastruktur

Notice-ID: ted-509370-2024 · Procedure-ID: 5282e57d-ef59-4ae6-b401-7d22ff068882

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Stammdaten

Auftraggeber
LEG gGmbH, Buxtehude
Veröffentlicht
17.07.2024
Frist (Submission)
16.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48180000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.625.848 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Realisierung der Zielsetzung einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur verbunden mit einer revisionssicheren Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten ist der Aufbau einer Interoperabilitätsplattform (IOP) als flexible Infrastruktur zum Datenaustausch und zur prozessualen Interaktion sowohl einrichtungsintern als auch einrichtungsübergreifend mit anderen Einrichtungen, Zuweisern und Patienten vorgesehen. Sie muss gemäß dem Fördertatbestand Nr. 9 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.9 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen. Die IOP muss die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 9 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.9 zu erfüllen. IT-technisch soll die Interoperabilitätsplattform nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. — Die Zielsetzung für das Patientenportal (PP) ist der Aufbau eines digitalen Aufnahme-, Behandlungsmanagements. Es muss gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen. Das Patientenportal muss die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 2 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.2 zu erfüllen. Neben bereits in diesem Leistungsverzeichnis (LV) benannten administrativen und behandlungsbezogenen Anwendungsfällen muss das PP der Einrichtung ermöglichen, weitere Anwendungsfälle, z.B. in Bezug auf eine Prozessunterstützung in dem PP zu definieren, zu etablieren und mit dem bestehenden Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. der Interoperabilitätsplattform (IOP) zu integrieren. Nutzer des PPs sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen. IT-technisch soll das PP nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. Für die An- und Einbindung des PP in die bestehenden IT Strukturen und Anwendungssysteme soll in der Einrichtung sowohl das KIS mit seinen Subsystemen als auch die Funktionalität der IOP (mit)verwendet werden. — Die Zielsetzung für das Patientenportal (PP) ist der Aufbau eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagements. Es muss gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen. Im Folgenden wird das Akronym PP für das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement im Patientenportal verwendet, das digitale Aufnahme und Behandlungsmanagement wird in einem anderen Los ausgeschrieben. Das Patientenportal muss die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 2 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.2 zu erfüllen. Nutzer des PPs sind die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, ggf. auch Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen. IT-technisch soll das PP nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. Für die An- und Einbindung des PP in die bestehenden IT Strukturen und Anwendungssysteme soll in der Einrichtung sowohl das KIS mit seinen Subsystemen als auch die Funktionalität der IOP (mit)verwendet werden. — Die Zielsetzung für den Messenger ist die Bereitstellung einer zeitgemäßen und niederschwelligen mobilen Kommunikation sowohl zwischen Leistungserbringern und Mitarbeitern (einrichtungsintern und einrichtungsübergreifend) als auch zwischen dieser Gruppe und den Patienten. IT-technisch muss der Messenger die Vorgaben für den Dienst TIM (TI-Messenger) der gematik erfüllen und eine diesbezügliche Zertifizierung besitzen. Zudem muss er in die Anwendungen der IOP und des Aufnahme-, Behandlungs- und Entlass- und Überleitungsmanagement integrierbar sein und über deren Benutzeroberflächen aufrufbar sein. Es muss gemäß dem Fördertatbestand Nr. 2 und Nr. 9 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ im Absatz 4.3.2 und 4.3.9 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 für Messenger basierte Interaktionen erfüllen. Zudem muss er die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 2 und Nr. 9 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.2 und 4.3.9 für Messenger basierte Interaktionen zu erfüllen. Im Folgenden wird das Akronym MSG für den Messenger der IOP und des PP verwendet. Nutzer des MSGs sind die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, ggf. auch Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen. IT-technisch soll der MSG nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden. Die An- und Einbindung des MSGs in die bestehenden IT Strukturen und Anwendungssysteme soll in der Einrichtung mit das KIS mit seinen Subsystemen, mit der IOP und dem PP erfolgen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
318 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

LEG GmbH, Buxtehude

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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