AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 19:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-509615-2024/

Deutschland – Bau von Krankenhauseinrichtungen – 0041 - Klinikum Heidenheim, BA3a - Bettenwaschanlage

Notice-ID: ted-509615-2024 · Procedure-ID: d22733f5-efe9-4e12-84c7-0db8fbbbe986

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Stammdaten

Auftraggeber
Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
Veröffentlicht
26.08.2024
Frist (Submission)
23.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215140 — Bauleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

Beschafft wird ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät zur chemisch-thermischen Reinigung von Bettgestellen und Nachttischen als Durchladegerät inkl: - Förderanlage für Reinigungs- und Desinfektionsmittel - Validierung des Geräts - Wartungsvertrag über 8 Jahre Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg durchgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen: - Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit §6a VOB/A Zusätzlich geforderte Nachweise: Mindestens 3 Referenzen aus dem Krankenhausbereich im Geltungsbereich der MDR. Inbetriebnahme 2019-2024 mit mindestens einem Durchreichegerät für die Reinigung- und Desinfektion von Bettgestellen und Nachttischen mit Zusatzeinrichtung für Reinigungswagen von z.B. Bettlamellen. Ausführungszeitraum: Vormontage Bodenwanne: 29.11.2024 – 06.12.2024 Montage der Geräte: 04.04.2025 – 06.05.2025 Validierung und Inbetriebnahme 10.06.2026 – 24.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).