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Verhandlungsverf. Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm — Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Pfaffenhofen a. d. Ilm🏆 Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen
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Los 2 VergebenLandkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm🏆 Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen
- Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a.d. Ilm
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von 100% Ökostrom und Regionalstrom mit Herkunftsnachweisen.
- Nachweis der Erfüllung von Anforderungen an erneuerbare Energien und Regionalität durch Gutachter.
- Angebotspreis als Festpreis (Arbeitspreis in Cent/kWh) für jedes Lieferjahr und Los.
- Angebotspreise werden nach Zuschlagserteilung um eine Börsenpreiskorrektur angepasst.
- Bieter müssen Lastgang- und Verbrauchsdaten zur Kalkulation der Angebotspreise nutzen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. 70 %Preis
Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027
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Regionalstromanteil 20 %Qualität
Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben
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Abrechnungs- und Effizienkonzept 10 %Qualität
Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a.d. IlmZuschlagswert 370.000 €1 Veröffentlichung
- 04.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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