AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1914bcd8d68-221d19fac1384290) · Abgerufen am 11.10.2026 00:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-509736-2024/

Massenpersonalisierung von fahrCards (EFS)

Notice-ID: ted-509736-2024 · Procedure-ID: 3af2b95e-f3c7-4dd8-a36e-17e6194155bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
23.08.2024
Frist (Submission)
24.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die BVG hat derzeit rd. 1,2 Mio. Abonnenten. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Kunden im Laufe des Vertragszeitraumes (bis 31.12.2030) auf 1,7 Mio. Abonnenten ansteigen kann. Die Anzahl der täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich zu personalisierenden EFS (zzgl. Lettershop) ist stark schwankend und nicht prognostizierbar. Die BVG arbeitet ersatzweise mit einer fiktiven maximalen Jahresgesamtmenge von 600.000 Stück, aufgeteilt in ca. 350.000 unpersönliche und ca. 250.000 persönliche EFS. Es wird aktuell mit durchschnittlich 5.000 bis 10.000 EFS pro Woche geplant. - Der AN muss für die Übertragung der Produktions- und Versanddaten die BVG-seitig vorgegebene Standardschnittstelle (VDV-KA) anwenden. Eine detaillierte Datenbeschreibung wird nach Zuschlagserteilung mit dem zukünftigen Auftragnehmer abgestimmt. - Die Lagerhaltung beim AN ist revisionssicher vorzuhalten. Die Anzahl der beim AN vorliegenden EFS muss mit dem SAP PT-Lager des AN jederzeit abgleichbar sein und prüffähig übereinstimmen. Eine Inventur gem. § 238 ff (HGB) durch MA der BVG vor Ort des AN ist zu gewährleisten. Der AG wird den AN 2 Arbeitstage zuvor über sein Vorhaben diesbezüglich informieren. - Die Applikation des EFS hat eine maximale "Beschreibbarkeit" von fünf Jahren. Durchschnittlich erfolgt der Austausch nach 4,5 Jahren. Die optische Bedruckung muss garantiert fünf Jahre abriebfest sein. Hierzu ist eine Haltbarkeits-Spezifikation gem. Nutzermedienspezifikation der VDV E Ticket GmbH & Co. KG, in der jeweils gültigen Version, beizubringen. - Die Zurverfügungstellung der Daten erfolgt per SFTP und kann täglich erfolgen. Die fertigen Briefe sind dem Zustelldienstleister am folgenden AT zu übergeben. - Für personengebundene EFS ist die optische Bedruckung mit einem Bild (410 x 530 px) und Vor+Nachname-Bedruckung auf den vorgegebenen Flächen erforderlich. Der Aufdruck hat hochauflösend und in hoher Farbqualität (optisch einwandfrei) zu erfolgen. - Neben der Bedruckung des Chips, ggf. zzgl. Bild+Namensbedruckung sind durch den AN persönliche Anschreiben zu erstellen und mit dem dazugehörigen EFS zusammenzuführen. Weiterhin sind die Anschreiben zu kuvertieren und je nach Zustelldienstleister (aktuell die PIN AG) zur Versendung vorzubereiten. Für die o. g. Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag einseitig um maximal weitere 2 x 24 Monate verlängern - bis maximal zum 31.12.2030. Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).