AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMJND/documents) · Abgerufen am 10.08.2026 17:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-509800-2026/

Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern - Neubau Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen-Oggersheim - Vergabe von Rohbauarbeiten für das Technikgebäude

Notice-ID: ted-509800-2026 · Procedure-ID: d60b1c39-e689-4e20-a656-a2f6b5d2b4d1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern, Speyer
Veröffentlicht
18.06.2026
Frist (Submission)
20.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Krankenhaus zum Guten Hirten beabsichtigt den Bau eines Bettenhauses, welches unmittelbar an den vorhandenen Baukörper anschließt und in den Park eingebettet wird. Vorab sind verschiedene Maßnahmen zur Erschließung und der weiteren Nutzung während des Bauprozesses herzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Rohbauarbeiten für den Neubau des Technikgebäudes.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.08.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).