AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, Los 2.4 - Baustromversorgung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hoyerswerda, Hoyerswerda
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
- Frist (Submission)
- 01.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/Hoyerswerda, 02977 Hoyerswerda; Los 2.4 - Baustromversorgung; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/29-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 2.4 beinhaltet die Errichtung der Baustromversorgung. HAUPTLEISTUNGEN: Aufstellen und Anschließen von 4 Baustromverteilern; ca. 400 m Verlegung von Kabeln in bereits vorbereitete Kabelgräben bzw. Einzug in vorbereitete Kabelschutzrohre; Anschlüsse an die vorhandene Trafostation der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda sowie einen Verteilerschrank; Anschluss 3 Baucontainer; Begleitheizung Wasser- und Abwasseranschlüsse Sanitärcontainer
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.10.2025
- Ende
- 24.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.