AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachplanungsleistungen für das Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- Frist (Submission)
- 20.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 60.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Pfaffenwaldring 27, 70569 Stuttgart, Universität Stuttgart, Luftfahrt II, Halle, Nachfolgenutzung. Das Gebäude soll für die Nutzung durch zwei Institute hergerichtet werden. Dafür wird die technische Ausrüstung inkl. der Gebäudeautomation komplett erneuert. Die technische Ausstattung umfasst Fernwärme- und Kälteanschlüsse, Abwärmenutzung der Institutsserver, PV-Anlagen, Lüftungsanlagen mit etwa 28.000 m³/h Volumenstrom. Beabsichtigt ist hierfür die stufenweise Beauftragung der Fachplanerleistungen für das Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring. Aufschlüsselung der geschätzten Kosten nach Kostengruppen entsprechend DIN 276-1:2018-12: KG 300: 6.754.000 Euro brutto KG 400: 5.229.000 Euro brutto Indexstand November 2025, nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für mögliche Baupreis- und Bauherrenrisiken. Termine: Fertigstellung LPH 5 31.03.2027 Fertigstellung LPH 8 01.07.2029 Fertigstellung LPH 9 01.07.2031 Beabsichtigt ist die Beauftragung von Leistungen für Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring: Leistungsstufen 1 bis 5, sowie Besondere Leistungen der Leistungsstufen 1 bis 2 und 4 bis 5.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.09.2026
- Ende
- 30.09.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.