AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 10:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-510403-2025/

Deutschland – Schaden- oder Verlustversicherungen – Gebäudeversicherung

Notice-ID: ted-510403-2025 · Procedure-ID: 36d4f56e-fd06-48ca-b6db-720b6398de64

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kürten
Veröffentlicht
04.08.2025
Frist (Submission)
02.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66515000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Gemeinde Kürten beabsichtigt die Gebäude- und Inhaltsversicherung für den zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 für 41 verschiedene Versicherungsobjekte zu vergeben. Bei verschiedenen Objekten haben wir die Anmerkung "inkl. Photovoltaikanlagen" mit aufgeführt. Die Gemeinde Kürten hat mit einem Energieversorgungsunternehmen einen Vertrag über die Nutzung von Dachflächen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen vereinbart. Hierfür hat das Energieversorgungsunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Photovoltaikanlagen müssten daher bitte in Ihrer Kalkulation im Rahmen der Feuer-Gebäudeversicherung berücksichtigt werden. Außerdem saniert die Gemeinde Kürten derzeit die Gesamtschule sowie die dazugehörige Mehrzweckhalle in der Olpener Straße 4. Derzeit wird die Mehrzweckhalle saniert. Wenn diese Sanierung abgeschlossen ist (ca. 2027), wird mit der Sanierung der Gesamtschule begonnen. Diese beiden Objekte sind in den Preisblättern gesondert zu berücksichtigen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).