AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 20:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-510484-2024/

Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Vergabeverfahren zur Lieferung eines Rasterkraftmikroskop

Notice-ID: ted-510484-2024 · Procedure-ID: 7cf6d1ea-1dcd-4ba7-9874-16a04c9e4903

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Heidelberg
Veröffentlicht
26.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
294.117 €

Beschreibung

Ausgeschrieben wurde ein hochmodernes Rasterkraftmikroskop (AFM) für Forschungszwecke. Neben der topographischen Charakterisierung von Proben muss das AFM für die Charakterisierung von (a) piezo- und ferroelektrischen Eigenschaften, (b) elektronischer und ionischer Leitfähigkeit, (c) Oberflächenpotentialen und (d) mechanischen Eigenschaften und für großflächige und dicke Substrate (3x3x2 cm oder mehr) einsetzbar sein. Gefordert werden zudem Messmodi, die ermöglichen, die Wechselwirkung zwischen Spitze und Probe genau zu steuern um sehr weiche organische Stoffe zu untersuchen, eine laterale Auflösung von sub-Nanometer bis zu einigen Dutzend µm. Ein rausch- und driftfreier Closed-Loop-Betrieb ist ein Muss, ebenso wie die Möglichkeit, die Probentemperatur von Raumtemperatur aufwärts zu steuern. Das System muss Hochspannungsbetrieb unterstützen. Entsprechende Kontrollsoftware sowie ein Steuerungs-PC müssen genauso wie Systeminstallation, Schulung und Lieferung Teil des Angebots sein.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Oxford Instruments GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).