AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau 3. Grundschulstandort mit Einfeldsporthalle - Fachplanerleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Markdorf
- Veröffentlicht
- 03.08.2025
- Frist (Submission)
- 04.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Anzubieten sind Tragwerksplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 49 (2) in den Leistungsphasen 4 bis 6. Es wird von einer Einstufung in Honorarzone III ausgegangen. Abweichungen sind zu begründen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle verbleibenden Leistungsphasen im Wege der stufenweisen Beauftragung zu übertragen. Folgende Sonderleistungen sind anzubieten: ▪ Bewährungsabnahme ▪ Prüffähige Abnahme Holzbau ▪ Prüfung Werkstattplanung — Anzubieten sind Planungsleistungen der Anlagengruppen 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen und 8 Gebäudeautomation gem. HOAI § 53 (2) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es wird von einer Einstufung aller Anlagengruppen in Honorarzone II ausgegangen. Abweichungen sind zu begründen. Eine Teilschlussabnahme nach Leistungsphase 8 ist möglich. — Anzubieten sind Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. HOAI § 53 (2) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es wird von einer Einstufung in Honorarzone II ausgegangen. Abweichungen sind zu begründen. Eine Teilschlussabnahme nach Leistungsphase 8 ist möglich.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.10.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.