AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 17:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511006-2024/

OP-Mikroskope für die Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde

Notice-ID: ted-511006-2024 · Procedure-ID: 6057b1d8-7c23-4ea8-a5e2-0f381848a026

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Veröffentlicht
26.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33160000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt vier Operationsmikroskopen für die Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde des Auftraggebers: "OP-Mikroskop Eingriffsraum", "OP-Mikroskop Saal 1", "OP-Mikroskop Saal 2", "OP-Mikroskop Saal 4". Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden (Anlage 5), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden (Anlage 6) ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).