AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 18:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511271-2024/

Deutschland – Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Umbau und Erweiterung Gasthof zur Post : LV 500 Freianlagen

Notice-ID: ted-511271-2024 · Procedure-ID: 1da446b1-aaff-4094-a31a-81902efb3501

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bad Wiessee
Veröffentlicht
26.08.2024
Frist (Submission)
25.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Erstellung der Außenanlagen auf der Gesamtanlage, welche sich umliegend der zum Gasthof gehörigen Bebauung befindet. Dazu zählen die Bereiche: Biergarten, Spielplatz, Stellplätze für PKWs und Fahrräder, Straßen und Wege, sowie Pflanzflächen. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen ausgeführt: - Abbruch-, Rodungs- und Wiedereinbaumaßnahmen - Fundamentarbeiten und Einbau von Betonwinkelelemente - Herstellen von Mauerelementen - Erstellen von Belagsflächen aus versch. Betonpflastern, Natursteinplatten, Asphalt, etc. - Erstellen von Einfassungen und Stufenanlagen - Oberflächenentwässerung - Einbau von Ausstattungsgegenständen (Holzdecks, Spielgeräte, etc.) - Anpassungsarbeiten an Bestand (Aufstocken Bestandsmauer, etc.) - Vegetationstechnische Arbeiten, Pflanzungen (Bäume, Hecken, Sträucher, Stauden) - Vorbereitung von Ansaaten Die Arbeiten erfolgen zum Teil auf unterbauten Bereichen, wie Grabenkollektoren, Unterkellerten Zuliefer-Zone beim Zwischengebäude.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).