AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.06.2026 23:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511508-2025/

Rahmenvereinbarung Umbau / Sanierung Gebäudebestand Klinikum Frankfurt (Oder)

Notice-ID: ted-511508-2025 · Procedure-ID: ca4b5eb1-0ef6-4b3a-b54d-990c8fcbfc7d

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
03.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH wird in den nächsten Jahren – abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln – den Gebäudebestand in zahlreichen Einzelmaßnahmen sanieren und bei Bedarf zur Anpassung an zeitgemäße medizinische Erfordernisse umbauen. Die zu schließende Rahmenvereinbarung betrifft nicht sämtliche Häuser und Maßnahmen. So findet derzeit bereit eine abschnitts- bzw. hausweise durchgeführte Bestandssanierung (brandschutztechnische Ertüchtigung; Modernisierung Beleuchtung und Lichtrufanlage) statt, die parallel zu den nach der zu vergebenden Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen weitergeführt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).