AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung der Sanierung des Markus-Semmler-Stollns, NW-Teil, Sanierungsabschnitte G bis I
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Frist (Submission)
- 31.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie Besondere Leistungen in der Leistungsphase 2 und optional in Leistungsphase 8. Der Markus-Semmler-Stolln diente von 1946 bis 1956 als Initialgrubenbau und Wasserableitungsstolln für die Uranerzlagerstätte Schneeberg-Oberschlema der SAG/SDAG Wismut. Seit 2011 konnten im Südwestteil der Schneeberger Lagerstätte wesentliche Abschnitte des Markus-Semmler-Stollns ertüchtigt und Grubenwässer gefasst und gezielt abgeleitet werden. Im Nordwestteil der Lagerstätte wurden im Rahmen konzeptioneller Arbeiten relevante Stollnabschnitte erkundet, wesentliche Problemstellen dokumentiert und bewertet. Im Ergebnis dieser Bewertung wurden Sanierungsabschnitte definiert. Der Sanierungsabschnitt G umfasst Bereiche des Markus-Semmler-Stollns „Sauschwart SW-Abschnitt“ bis „Rappold“, der Sanierungsabschnitt H vom „Sonnenwirbel“ bis „Schimmelsberger Flügel“ und der Sanierungsabschnitt I vom „Sauschwart NW-Abschnitt“ bis „Zwickauer Spat/Querschlag 62“.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 31.08.2033
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.