AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 11:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511617-2025/

Neustrukturierung und Erweiterung Gewerbliche Schule RV-1. BA, Fachplanung TGA (Gebäudeautomation)

Notice-ID: ted-511617-2025 · Procedure-ID: 626f578a-6ca6-40cd-ac4f-5622fdbe61b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Ravensburg, Eigenbetrieb IKP, Wangen
Veröffentlicht
04.08.2025
Frist (Submission)
15.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Ravensburg beabsichtigt, mit der Neustrukturierung der Gewerblichen Schule Ravensburg sowohl in architektonischer, ökologischer als auch pädagogischer Hinsicht eine nachhaltige Schule für die Zukunft zu errichten. Für den 1. Bauabschnitt der Maßnahme wird nun für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53,55 HOAI ALG 8 (Gebäudeautomation), LPH 1-3 und 5-9ein geeignetes Ingenieurbüro, auch mit Erfahrung im Holz-/Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Stufe I LP 1-2, Stufe II LP 3, Stufe III LP 5, Stufe IV LP 6 - 8, Stufe V LP 9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
15.01.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).