AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYNYYYP/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 15:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511993-2026/

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges

Notice-ID: ted-511993-2026 · Procedure-ID: 4ab4469d-243e-4f9d-9c16-b66691e57b18

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Glinde - Der Bürgermeister, Glinde
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
673.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr nach DIN 14530-27 gemäß Leistungsverzeichnis — Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr nach DIN 14530-27 gemäß Leistungsverzeichnis — Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr nach DIN 14530-27 gemäß Leistungsverzeichnis

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell

Geschätzter Wert
155.000 €

Los 2 — Feuerwehrtechnischer Aufbau

Geschätzter Wert
360.000 €

Los 3 — Feuerwehrtechnische Beladung

Geschätzter Wert
158.000 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).