AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7RNTV/documents) · Abgerufen am 24.08.2026 22:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-513308-2026/

Erstellung eines Grünflächenpflegekonzeptes und eines Grünflächenkatasters

Notice-ID: ted-513308-2026 · Procedure-ID: a4ca05e2-0d85-46ae-98b2-54d06ed4bd43

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Weyhe - Der Bürgermeister, Weyhe
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71354300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
288.235 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es soll ein Grünflächenpflegekonzept erstellt werden, um die bestehenden und zukünftigen Grünflächen im Gemeindegebiet auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Grünflächenkataster für 384.000 qm: Es sind die Grünflächen an Straßen zu ermitteln. Die Erfassung erfolgt über verschiedene Kartierverfahren z.B. Luftbildinterpretation und Feldvergleiche. Aufgemessen werden soll der Ist-Bestand der öffentlichen Grünflächen an Straßen in seiner Anzahl und faktischen Flächengröße.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.09.2026
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).