AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E89633519) · Abgerufen am 10.09.2026 20:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-513400-2025/

004-2025, Betriebsleitsystem mit Fahrgastinformationssystem

Notice-ID: ted-513400-2025 · Procedure-ID: 5fdeb5e0-b015-41df-a929-b0afe35f1f0f

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Bad Homburg
Veröffentlicht
06.08.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) beschafft ein „Betriebsleitsystem light“ (BLS) mit dynamischem Fahrgastinformationssystem (DFI) für die Strecke der Taunusbahn Gegenstände der Vergabe sind: • Realisierung eines „Betriebsleitsystem light“ als übergeordnetes System mit den integrierten Modulen „Hintergrundsystem Dynamische-Fahrgast-Information (DFI)“ und „Hintergrundsystem Elektroakustische Anlagen (ELA)“ sowie mit Schnittstellen für Statusmeldungen und zur Steuerung bzw. Übersteuerung von externen Subsystemen • Erneuerung der Dynamischen-Fahrgast-Informations-Anzeiger an Bahnsteigen von 11 Verkehrsstationen sowie einem Voranzeiger am Bf. Usingen • Erneuerung der Elektroakustischen Anlagen an 11 Verkehrsstationen

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).