AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 11:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-513945-2025/

Neubau eines Gebäudes für die freiwillige Feuerwehr Röttenbach-Objektplanung Gebäude, Lph1-9

Notice-ID: ted-513945-2025 · Procedure-ID: be11009d-1f42-482b-a3e4-59e9847fe800

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Röttenbach, Röttenbach
Veröffentlicht
05.08.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Röttenbach beabsichtigt auf den Grundstück Ringstraße 46 in 91341 Röttenbach ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9. Die Vergabe der vorgenannten Planungsleistungen erfolgt im Zuge eines 2-stufigen Verhandlungsverfahrens nach § 76 und 77 VgV. Dabei ist beabsichtigt in einer 1. Verfahrensstufe, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, fachlich geeignete Bieter auszuwählen, die dann in der 2. Verfahrensstufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Als Teil der Angebotsunterlagen ist ein Lösungsvorschlag zu erstellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.12.2031

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).