AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-0459, Aufstellung einer temporären Fahrzeughalle für die Zeit des Neubaus für Freiwillige Feuerwehr LZ13, Bendenweg, 51371 Leverkusen-Bürrig
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe, Leverkusen
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Frist (Submission)
- 27.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45213221 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung, Lieferung, Montage, betriebsfertige Herstellung, einer Interimsfeuerwehrhalle im Stadtteil Leverkusen Bürrig. Die Konstruktionen der Halle sind so zu wählen, dass sie demontierbar ist und an anderen Standorten der Stadt wieder aufgebaut werden kann. Die Interimsfeuerwehrhalle dient der temporären Unterbringung von 3 Einsatzfahrzeugen (Stellplatzgröße"3" nach DIN 14092) und feuerwehrtechnischer Infrastruktur während einer Übergangs- bzw. Bauphase einer neuen Feuerwache. Die Halle muss für den täglichen Feuerwehrbetrieb geeignet sein und sämtliche Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Witterungsschutz sowie den Betrieb von Einsatzfahrzeugen erfüllen. Die Ausschreibung umfasst sämtliche erforderlichen Planungs-, Liefer-, Montageleistungen einschließlich Nebenleistungen, Dokumentationen und Wartungen. Die Halle ist schlüsselfertig und betriebsbereit zu errichten. Die Produktvorgabe erfüllt die Voraussetzung des § 7 EU Abs. 2 Ziff. 1 VOB.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.10.2026
- Ende
- 30.04.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 40 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.