AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f83d04245-4969dbb0bec4ae72) · Abgerufen am 15.08.2026 20:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-514363-2026/

26.10 - Grundschulerweiterung und Ersatzneubau MZH Frauenweiler - Rohbauarbeiten

Notice-ID: ted-514363-2026 · Procedure-ID: 656139f3-d4d8-45b9-b691-5bf7c096a2ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wiesloch, Wiesloch
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Baustelleneinrichtung 22 Wochen, Abbruch- Rückbauarbeiten 600m2 Pflasterflächen, Rodungs- und Baumfällarbeiten 1.200m2 Pflanzliche Bodendecke abräumen und entsorgen, Erdarbeiten 830m3 Oberboden und 840m3 Baugrube, Böschungssicherung 1.000m2 Witterungsschutz, Wasserhaltungsgraben 140m, Entwässerungskanalarbeiten 500m3, Grundleitungen 1.000m, Erdleitungen/ Nahwärmeverbindung 740m, Sauberkeitsschicht 2.200m2, Bodenplatte 7000 m3, Betonarbeiten Wände 1.600m2, Decken 450m3, Bewehrung 235t, Bauwerksabdichtung 360m2, Revisionsunterlagen und Dokumentation

Vertragslaufzeit

Beginn
19.10.2026
Ende
30.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).