AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 09:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-514592-2024/

Unterstützung beim Community Management des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung

Notice-ID: ted-514592-2024 · Procedure-ID: 0d032b51-b317-4f7f-91a9-f44d221be96e

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Stammdaten

Auftraggeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Veröffentlicht
27.08.2024
Frist (Submission)
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
990.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur medienadäquaten und zielgruppengerechten Information der Öffentlichkeit betreibt das BPA in den sozialen Medien Kanäle für die Bundesregierung, den Bundeskanzler und den Regierungssprecher. Elementarer Bestandteil der Kommunikationsstrategie ist, mit den Userinnen und Usern in den Austausch zu treten und für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar zu sein. Für den Betrieb der Kanäle ist ein Community Management erforderlich. Ziel der Moderation im Community Management ist dabei eine konstruktive und sachliche Diskussion, bei der verschiedene Ansichten und politische Ausrichtungen Raum finden. Gravierende Verstöße gegen die Netiquette führen in begründeten Ausnahmefällen dazu, dass Accounts blockiert werden. Darüber hinaus ist das BPA dazu verpflichtet Äußerungen und Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, zu entfernen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).