AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JH8P1/documents) · Abgerufen am 17.08.2026 14:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-515117-2024/

Samtgemeinde Artland - Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern in Systemmodulbauweise

Notice-ID: ted-515117-2024 · Procedure-ID: 6a5ca494-2e79-45ea-b260-a46d3ad02a8e

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Artland, Quakenbrück
Veröffentlicht
27.08.2024
Frist (Submission)
27.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
849.378 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Samtgemeinde Artland beabsichtigt in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 den zeit-gleichen Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern in Systemmodulbauweise an drei verschiedenen Standorten innerhalb des Samtgemeindegebietes: Die Samtgemeinde Artland plant - eine Stützpunktfeuerwehr in 49637 Menslage - eine Feuerwehr mit Grundausstattung in Borg-Bottorf-Wasserhausen, 49637 Menslage und - eine Feuerwehr mit Grundausstattung in Wehdel-Grönloh, 49635 Badbergen Die Samtgemeinde Artland benötigt die Erbringung der Planungsleistungen für alle drei Feuerwehren zeitgleich. In der Bauausführung ist die Feuerwehr in Wehdel-Grönloh, 49635 Badbergen, zu favorisieren, da für das alte Feuerwehrgebäude (an einem anderen Standort) bereits eine Nachnutzung als Kinderkrippe festgelegt und zeitnah umzusetzen ist. Für alle drei Feuerwehrstandorte wird aktuell von Kosten in Höhe von insgesamt 5.500.000,00 EUR brutto (KG 100 - KG 700) ausgegangen. Die Bauausführung der Feuerwehren in Menslage (Stützpunktfeuerwehr) und Borg-Bottorf-Wasserhausen (FW mit Grundausstattung) könnten zeitgleich oder optional nacheinander gebaut werden, wobei als grober Zeitplan für die Fertigstellung das Jahr 2026 angenommen werden sollte.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).