AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Samtgemeinde Artland - Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern in Systemmodulbauweise
Stammdaten
- Auftraggeber
- Samtgemeinde Artland, Quakenbrück
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
- Frist (Submission)
- 27.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 849.378 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Samtgemeinde Artland beabsichtigt in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 den zeit-gleichen Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern in Systemmodulbauweise an drei verschiedenen Standorten innerhalb des Samtgemeindegebietes: Die Samtgemeinde Artland plant - eine Stützpunktfeuerwehr in 49637 Menslage - eine Feuerwehr mit Grundausstattung in Borg-Bottorf-Wasserhausen, 49637 Menslage und - eine Feuerwehr mit Grundausstattung in Wehdel-Grönloh, 49635 Badbergen Die Samtgemeinde Artland benötigt die Erbringung der Planungsleistungen für alle drei Feuerwehren zeitgleich. In der Bauausführung ist die Feuerwehr in Wehdel-Grönloh, 49635 Badbergen, zu favorisieren, da für das alte Feuerwehrgebäude (an einem anderen Standort) bereits eine Nachnutzung als Kinderkrippe festgelegt und zeitnah umzusetzen ist. Für alle drei Feuerwehrstandorte wird aktuell von Kosten in Höhe von insgesamt 5.500.000,00 EUR brutto (KG 100 - KG 700) ausgegangen. Die Bauausführung der Feuerwehren in Menslage (Stützpunktfeuerwehr) und Borg-Bottorf-Wasserhausen (FW mit Grundausstattung) könnten zeitgleich oder optional nacheinander gebaut werden, wobei als grober Zeitplan für die Fertigstellung das Jahr 2026 angenommen werden sollte.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.