AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/207619) · Abgerufen am 26.09.2026 15:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-516096-2026/

Ersatzbeschaffung eines Massenspektrometers inklusive Stickstoffgenerator - LC-QTOF

Notice-ID: ted-516096-2026 · Procedure-ID: 3a881cd5-5945-4444-8d00-6d5fe8508ca5

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Berlin
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38433100 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ersatzbeschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers inklusive HPLC sowie Stickstoffgenerator, Hard- und Software zur Datenaufnahme und -auswertung und Substanzbibliotheken - LC-QTOF. Der Fachbereich Forensische Toxikologie des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) führt im Auftrag der Staatsanwalt Berlin chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Todesursachenermittlung bei ungeklärten Sterbefällen als Dienstaufgabe durch. Hierzu wird unter anderem ein hochauflösendes massenspektrometrisches Analysesystem eingesetzt.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).