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Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin🏆 Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH · Hamburg
- Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in Schwerin.
- Die Leistung umfasst Objektschutz, Wach- und Streifendienst, Zutrittskontrolle und Unterstützung des Betreibers.
- Es ist eine durchgehende Bewachung mit drei Wachleuten vorgesehen.
- Der Vertrag beginnt am 01.09.2026.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
13 von 16 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (81 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertung der Preise (P) 50 Pkt.Preis
Die Bieter geben Stundensätze (brutto) für die 3 Entgeltgruppen (EG2, EG3, EG4) ab. Diese werden wie folgt gewichtet: Entgeltgruppe 2 67 % Entgeltgruppe 3 26 % Entgeltgruppe 4 7 % Die gewichteten Stundensätze je Entgeltgruppe werden in der Folge addiert, wodurch sich je Bieter ein Wertungspreis ergibt.
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Wertung der Fragen (L) 50 Pkt.Qualität
Für die Antworten auf die Fragen werden Punkte von 1 bis 6 vergeben, welche mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert werden Die Bewertung erfolgt in Abständen von 1em Punkt auf einer Skala zwischen 1 und 6 Punkten. Die Punktzahlen der 6 Fragen (gewichtet) werden addiert und ergeben Wertungspunkte je Bieter.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 427 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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