AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f887c508c-63a093bed21dccda) · Abgerufen am 27.08.2026 10:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-516436-2026/

Sanierung ehemaliges Gaswerk Luzenberg - Projektbegleitung

Notice-ID: ted-516436-2026 · Procedure-ID: 319c9f71-1802-4237-8286-a23b93a071ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz., Mannheim
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79421100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Projektbegleitung einer vom Land Baden-Württemberg geförderten Altlastensanierungsmaßnahme im Stadtgebiet Mannheim (Prüfung von Angeboten, Vergaben, Rechnungen, Beauftragungen, Mittelabfluss, Vorbereitung, Leitung und Protokollierung Arbeitskreissitzungen). Für die Altlastensanierungsmaßnahme liegen zwei unterschiedliche Förderbescheide vor - für die Hauptsanierung sowie einen Teilbereich (Carl-Zuckmayer-Straße).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).