AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/516566-2026) · Abgerufen am 18.08.2026 10:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-516566-2026/

Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern

Notice-ID: ted-516566-2026 · Procedure-ID: 98c69273-5fcb-496f-b059-4812d72537d4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
Veröffentlicht
27.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22111000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Vertrag kommt in Form eines Rahmenvertrages zustande. Der Rahmenvertrag wird durch die Erteilung von Einzelabrufen erfüllt. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert dabei in der Menge. Der Vertrag hat ein voraussichtliches Volumen von rund 110.400, - EUR Netto (pro Schuljahr). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Bestellumfänge noch nicht feststehen, so dass sich Abweichungen von der genannten kalkulierten Auftragsgröße ergeben können, die aber keinen Einfluss auf das Angebot haben. Änderungen beim Leistungsumfang können sich zudem aus schulorganisatorischen Gründen ergeben. Ein Mindestabnahmevolumen wird weder preislich noch mengenmäßig garantiert. Der Auftraggeberin ist bewusst, dass bei Unterschreitung eines Abnahmevolumens von 50.000,- EUR nur die geringeren Rabatte gem. § 7 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG) gewährt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.07.2026
Ende
16.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Sven Rabanus

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).