AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen Elektrotechnik an der Grundschule Alter Garten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Castrop-Rauxel, Castrop-Rauxel
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Frist (Submission)
- 27.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 66.820 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es sind die Planungsleistungen eines/r Ingenieur/in gemäß den Leistungsphasen 1-8 nach §§ 53 ff. HOAI zu erbringen. Die Ingenieurleistung nach §§ 53 ff. HOAI umfassen die elektrotechnischen Anlagen [Sicherheitsbeleuchtung, Lautsprecheranlage (SAA), Einbruchmeldeanlage und interne Brandmeldeanlage (Hausalarm)] für den Bestandsbau. Der Bestandsbau besteht aus dem Hauptgebäude, einem Pavillon und der Sporthalle. Die Bruttogrundfläche liegt bei ungefähr 2.000 m². Die Kosten für die Technische Ausrüstung - Elektrotechnik betragen 280.000,- EUR. Der Kostenrahmen wurde auf Basis ähnlicher Bauvorhaben ermittelt und die Einhaltung der Kostenvorgabe ist von zentraler Bedeutung, da von diesem Kriterium die Realisierung des Vorhabens abhängig ist. Seitens des Auftragsgeberin wird keine Honorarzone vorgegeben. Die diesseitigen Planungen gehen von Honorarzone II aus. Unverzüglich nach Auftragsvergabe ist mit der Bearbeitung der Entwurfsplanung zu beginnen. Direkt anschließend daran sind die Planungsleistungen der darauffolgenden Leistungsphasen ohne Verzögerungen bis zu der Beendigung der LPH 8 gemäß HOAI, § 53 HOAI durchzuführen. Die Anlage soll mit Beginn des Schuljahres 2027/28 (02.09.2027) in Betrieb sein.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.10.2026
- Ende
- 30.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.