AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 23:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-517200-2025/

Wiederherstellung der Molen vor dem Yachthafen Damp

Notice-ID: ted-517200-2025 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d458769070

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kurbetriebe Damp GmbH, Damp
Veröffentlicht
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Wiederherstellung der Molen vor dem Yachthafen in Damp. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und den Vertragsbedingungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Hafen die folgenden Maßnahmen durchzuführen: Abbruch der alten, durch den Sturm beschädigten Molen und Errichtung von neuen Molen. Die auszuführenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsbilder „Ingenieurbauwerke“ ((Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus) und „Tragwerksplanung“ der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 bzw. 8 der HOAI 2021. In den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung sind neben den Grundleistungen auch Besondere Leistungen zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).