AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Hort-Neubau Oderberg - Objektplanung Gebäude
Stammdaten
- Auftraggeber
- Amt Britz-Chorin-Oderberg, Britz
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Frist (Submission)
- 11.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Oderberg beabsichtigt, einen Neubau des Hortes auf dem stadteigenen Grundstück in der Berliner Straße 83 (Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 194; katasteramtlich geführte Grundstücksfläche 350 qm) zu errichten. Der Neubau soll neben den Räumlichkeiten des Horts (mdst. 5 Hort-/ Funktionsräume, Räume für Erzieher und Hortleitung, Hauswirtschaftsräume, Nebenräume für Lager, Technik, Garderoben, Sanitärräume für Hortkinder getrennt nach Geschlecht, Sanitärräume für Personal, Sanitärräume für Gäste) auch einen Saal (Aula), der der Essenseinnahme, als Bewegungsraum bzw. auch außerschulischen kommunalen Nutzungen (z.B. für Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse) dienen soll, aufnehmen. Weiterhin wird eine Ausgabeküche mit einer kleinen Lehrküche gewünscht. Das Gebäude muss sich sensibel in die städtebauliche Struktur unter dem Gesichtspunkt der zu beachtenden Denkmalschutzanforderungen einfügen. Sowohl das vorhandene Schulgrundstück Berliner Straße 87 als auch das für den Hortneubau vorgesehene Grundstück Berliner Straße 83 sind Teil eines Denkmals mit Gebietscharakter, hier dem "Stadtkern Oderberg", eingetragen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg (Nr. 09175286).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 66 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.