München Hbf, Neubau Querbahnsteig Gleis 27 – 36 und Winkelstützwand, 1. Bauabschnitt
Beschreibung
Oberflächenaufbruch 680 m², Oberflächenwiederherstellung 620 m², Aushub 611 m³; Betonarbeiten 254 m³; Betonstabstahl ca. 23 t; Stahlbau ca. 21 t; Verbau 320 m²; Abdichtung 300 m²; Stahlbetonabbruch ca. 105 t
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Neubau eines Querbahnsteigs und einer Winkelstützwand am München Hbf.
- Umfangreiche Bauleistungen beinhalten Oberflächenarbeiten, Aushub, Beton-, Stahlbau, Verbau und Abbruch.
- Erwartet werden nachweislich umfangreiche Erfahrungen in komplexen Bauprojekten.
- Es handelt sich um den 1. Bauabschnitt eines größeren Bauvorhabens.
Die Ausschreibung betrifft den Neubau eines Querbahnsteigs und einer Winkelstützwand am Münchner Hauptbahnhof, 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
15 Veröffentlichungen
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 23.07.2026 35 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung schadstoffbelastete Rückbaustoffe mit zusätzlichen Deklarationen festgestellt wurden, deren Umfang bei der Ausschreibung nicht vorhersehbar war. Hierdurch entstanden zusätzliche Entsorgungsleistungen sowie Mehraufwendungen infolge verlängerter Förderwege und längerer Zwischenlagerung. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen ausschließlich die fachgerechte Entsorgung der im Rahmen der Vertragsausführung angefallenen Materialien und ändern weder Art noch Zweck der beauftragten Hauptleistung. 49 - Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da der Zustand der Posttunneldecke weiter untersucht werden musste, um die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr statisch nachweisen und die Resttragfähigkeit der Bausubstanz beurteilen zu können. Ohne diese Untersuchungen konnte die Sicherheit der Reisenden bei Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs nicht gewährleistet werden. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleibt durch die Bestandserkundung unverändert. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die Untersuchungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauleistungen und mussten kurzfristig in den bestehenden Bauablauf integriert werden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Koordinierungsaufwand sowie Mehrkosten verursacht. 50 - Die zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund eines unerwartet festgestellten Bauwerksschadens im Bereich der Posttunneldecke erforderlich. Zur Gefahrenabwehr sowie zur Vermeidung von Reisendenstauungen musste die Baugrube kurzfristig wieder verfüllt werden, wobei aufgrund der eingeschränkten Resttragfähigkeit der Posttunneldecke eine erschütterungsarme Ausführung erforderlich war. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleibt unverändert. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten und mussten kurzfristig in den bestehenden Bauablauf integriert werden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Terminrisiken sowie Mehrkosten verursacht.
- 13.07.2026 33 (41) - Die zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich. Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten kam es wiederholt zu Verschmutzungen und Beschädigungen der Baustelleneinrichtungsflächen durch unbefugte Dritte. Zudem wurden auf den Baustellenflächen sicherheitsrelevante Vorfälle festgestellt, wodurch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung der Baustelle erforderlich wurden. Die Beplankung der Bauzäune wurde außerdem auf Forderung der Landeshauptstadt München umgesetzt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die zusätzliche Leistung dient ausschließlich der Sicherung und Abschirmung der Baustelleneinrichtungsflächen und verändert weder Art noch Zweck der ursprünglich beauftragten Bauleistungen. 41 (44) - Während der Winterpause musste die Baugrube auf dem Querbahnsteig Gleis 27–36 geschlossen werden. Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die geforderten Verdichtungswerte mit dem vorhandenen Bodenmaterial nicht erreicht werden können. Zur Herstellung der geforderten Eigenschaften war daher der zusätzliche Einbau eines Kieskoffers erforderlich. Diese Umstände waren bei Vertragsabschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die zusätzliche Leistung betrifft ausschließlich die Verfüllung des Bahnsteigs und dient der Erreichung der geforderten Verdichtungswerte im Rahmen der ursprünglich beauftragten Bauleistung. 42 (37) - Die zusätzlichen Leistungen wurden infolge eines sich verschlechternden Bauwerkszustands der Posttunneldecke erforderlich. Zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung eines Baustopps infolge eines möglichen Betretungsverbots musste eine temporäre Notunterstützung hergestellt werden. Diese Umstände waren bei Vertragsabschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Maßnahme dient ausschließlich der Sicherung des Bestandsbauwerks und der Fortführung der ursprünglich beauftragten Bauleistungen. 43 (45) - Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da die bestehende Baustelleneinrichtungsfläche für Kampfmittelerkundungen und Maßnahmen des Folgeprojekts freigemacht werden musste. Der hierdurch notwendige Umzug der Baustelleneinrichtung war bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und resultiert aus geänderten projektbedingten Randbedingungen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Maßnahme betrifft ausschließlich die Anpassung der Baustelleneinrichtung und dient der Fortführung der ursprünglich beauftragten Bauleistungen. 46 (36) - Die zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund festgestellter Schäden an der Posttunneldecke erforderlich. Zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Risiken durch herabstürzende Deckenteile musste die Tunneldecke kurzfristig durch eine Notunterstützung gesichert werden. Diese Umstände waren bei Vertragsabschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Maßnahme dient ausschließlich der Sicherung des Bestandsbauwerks und der Fortführung der ursprünglich beauftragten Bauleistungen. 47 (46) - Die zusätzlichen Leistungen wurden infolge des zunehmend schlechter werdenden Zustands der Posttunneldecke erforderlich. Aufgrund akuter Gefährdungen durch mögliche herabstürzende Bauteile war zur Gefahrenabwehr eine kurzfristige Notunterstellung erforderlich, um die Arbeiten im Posttunnel und am Querbahnsteig weiterhin durchführen zu können. Diese Umstände waren bei Vertragsabschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Maßnahme dient ausschließlich der Sicherung des Bestandsbauwerks und ermöglicht die Fortführung der ursprünglich beauftragten Leistungen.
- 08.07.2026 28 (48) - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die ursprünglich beauftragte Leistung „Herstellung der Winkelstützwand“ überhaupt ausführen zu können. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, die Baugrubensicherung im Bereich der Stahltreppe mittels Standardverbau nach DIN 4124 herzustellen, wurde eine kleinteilige Ausführung mittels Dielenkammerverbau erforderlich. Dadurch entstanden zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen Unternehmer würde eine zusätzliche Baustelleneinrichtung erfordern, die aufgrund der äußerst beengten Platzverhältnisse im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs nicht realisierbar ist. Zudem wäre die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. 34 (43) - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die ursprünglich beauftragte Leistung fertigstellen und in Betrieb nehmen zu können. Erst im Zuge der Abstimmungen mit den Stadtwerken München und dem Anlagenverantwortlichen wurden die zusätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an die Anlage festgelegt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowie des zusätzlichen Koordinierungsaufwandes nicht wirtschaftlich sinnvoll. Die Einbindung eines weiteren Unternehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und zu weiteren Kosten sowie organisatorischen Schwierigkeiten führen. 38 (42) - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die ursprünglich geplanten Kopfplattenstöße in der vorgesehenen Form baulich nicht umsetzbar waren und deshalb angepasst werden mussten. Die Optimierung war notwendig, um die vertraglich geschuldete Stahlbaukonstruktion einschließlich der Bauwerksanschlüsse ordnungsgemäß herstellen und montieren zu können. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die betroffenen Stahlträger waren bereits durch den Auftragnehmer gefertigt, jedoch noch nicht geliefert. Eine Bearbeitung durch einen Dritten würde zusätzliche Übergaben, Transporte, Abnahmen sowie erhebliche Termin- und Kostenrisiken verursachen. 39 (39) - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die mit dem Hauptvertrag beauftragte Leistung „Umverlegung Trambahnübergang Arnulfstraße“ unter den geänderten Randbedingungen ausführen zu können. Die Ausführung der Fundamente als Fertigteillösung wurde aufgrund der kurzen Bauzeit, der beengten Platzverhältnisse sowie der Nähe zum laufenden Trambetrieb angeordnet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen weiteren Unternehmer würde eine zusätzliche Baustelleneinrichtung erfordern, was aufgrund der stark begrenzten Platzverhältnisse im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs nicht umsetzbar ist. Zudem wäre die Beauftragung eines Dritten mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. 44 (47) - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die bereits beauftragte Asbest- und Schadstoffsanierung im und auf dem Posttunnel durchführen zu können. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurden ergänzende Hilfsleistungen notwendig, die bei Ausschreibung und Vertragsabschluss nicht vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens würde aufgrund der beengten Platzverhältnisse am Münchner Hauptbahnhof zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erfordern sowie zu erhöhtem Koordinierungsaufwand und zusätzlichen Kosten führen.
- 16.10.2025 36 - Gegenstand des Nachtragangebots sind unvorhergesehene und mit dem Hauptvertrag nicht beauftragte diverse Leistungen im Bereich des Posttunnesl unter dem Querbahnsteig Gl. 27-36 im Hbf München
- 31.10.2024 NT 24 Gegenstand des Nachtragangebots sind Mehraufwendungen für diverse Leistungen, die im Zusammenhang mit der Entwidmung erforderlich wurden. NT 26 Gegenstand des Nachtragangebots sind unvorhergesehene und mit dem Hauptvertrag nicht beauftragte diverse Leistungen im Bereich der temp. Treppe vom Querbahnsteig Gl. 27-36 zur Arnulfstraße NT 27 Gegenstand des Nachtragsangebots sind Mehraufwendungen für die Ausführung von Leistungen im Vorfeld der EM 2024, um einen gesicherten und reibungslosen Ablauf der Reisendenströme im Verlauf der EM zu gewährleisten, hier vor allem die Fertigstellung der östlichen Hälfte der temp. Treppe in Verbindung Querbahnsteig zur Arnulfstraße.
- 31.05.2024 20 - Gegenstand des Nachtragangebots sind Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Errich tung der Stahltreppe (Ersatzmaßnahme für Bestandstreppe zur Arnulfstraße), hier Treppenunter laufschutzes, verlängerte Lagerung der Stahlfertigteile beim Hersteller sowie Werkplanung der Treppengeländer.
- 14.05.2024 18 - Die Leistung ist erforderlich, um die Leistung des Hauptvertrages (Erstellung einer Winkelstützwand inkl. einer sicheren Baugrube) durchführen zu können. Vertraglich schuldet der AN im Rahmen des Bauvorhabens den Neubau einer Winkelstützwand in Ortbetonbauweise, sowie die Errichtung eines provisorischen Schutzdaches, einer Treppe in Richtung Arnulfstraße und einer Chlorierungsanlage im Posttunnel.
- 13.05.2024 LÄ19 Gegenstand des Nachtragangebots sind Mehraufwendungen für die Herstellung der Lüftungsan lage auf Grund weitreichender Änderungen bzw. Abweichungen in der Ausführung gegenüber der Ausschreibung / dem Vertrag.
- 03.04.2024 21FEI50911_92314058_NT22: Verlängerte Vorhaltezeit für die Baustelleneinrichtung
- 03.04.2024 21FEI50911_92314058_NT23: Diverse Arbeiten
- 03.04.2024 18 - Auf Grund von neuen Erkenntnissen im Bestand (der vorgefundene waagerechte Schenkel der Winkelstützwand an der Arnulfstraße war nicht bekannt) mussten umfangreiche zusätzliche und geänderte Leistungen erbracht werden (siehe separate Nachträge). Diese Leistungen führen zur Verlängerung der Bauzeit. Die separaten bereits beauftragten Nachträge waren zur Erfüllung der hauptvertraglichen Leistung erforderlich, somit sind auch die Kosten zur Vorhaltung der Baustelle erforderlich.
- 08.03.2024 Gegenstand des Nachtragangebots sind Mehraufwendungen für die Herstellung einer Taubenvergrämmung durch Anbringung von Spikes auf Teilen der nicht rückgebauten Zwischendächer /im Bereich der Abhängung von Kabeltrassen. Die separaten bereits beauftragten Nachträge waren zur Erfüllung der hauptvertraglichen Leistung erforderlich, somit sind auch die Kosten zur Vorhaltung der Baustelle erforderlich.
- 06.03.2024 17 Auf Grund von neuen Erkenntnissen im Bestand (der vorgefundene waagerechte Schenkel der Winkelstützwand an der Arnulfstraße war nicht bekannt) mussten umfangreiche zusätzliche und geänderte Leistungen erbracht werden (siehe separate Nachträge). Diese Leistungen führen zur Verlängerung der Bauzeit. Die separaten bereits beauftragten Nachträge waren zur Erfüllung der hauptvertraglichen Leistung erforderlich, somit sind auch die Kosten zur Vorhaltung der Baustelle erforderlich.
- 27.11.2023 Im Zusammenhang mit den vom AN vertraglich zu erbringenden Leistungen im Bereich der Winkelstützwand (Bestand) zur Herstellung der neuen Winkelstützwand und der neu zu erstellenden Treppe sowie weiterer Arbeiten im Bereich des Querbahnsteigs / Bahnsteigs 20 wurden zusätzliche Erkundungsarbeiten / Suchschachtungen erforderlich. Des Weiteren wurden im Bereich der Bestands-Winkelstützwand zusätzliche Erkundungen erforderlich, wie die Kernbohrungen auszuführen sowie die erforderlichen Bohrkernkisten für die gewonnenen Bohrkerne herzustellen sind. Außerdem mussten die rückgebauten Stahlträger (Zwischendächer) für den Abtransport durch den vom AG beauftragten Entsorger eingekürzt werden und an die Übergabestelle transportiert werden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.170 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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