AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von 10 knickgelenkten Geräteträgern mit Kehrsaugfunktion der 3,5 t- Klasse in 3 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- GELSENDIENSTE, Gelsenkirchen
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- Frist (Submission)
- 25.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144431 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier, Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz, sonstiger Unrat, usw.). Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200 Betriebsstunden jährlich). — Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier, Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz, sonstiger Unrat, usw.). Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200 Betriebsstunden jährlich). — Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier, Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz, sonstiger Unrat, usw.). Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200 Betriebsstunden jährlich).
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.