AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dfc6c7ca6-6b1e6d77b5afe4b0) · Abgerufen am 31.08.2026 20:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-518199-2026/

Beseitigung verunreinigter Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Leipzig

Notice-ID: ted-518199-2026 · Procedure-ID: 291f8a1a-1448-4760-9eef-ade01d1b83bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
16.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rahmen-Höchstwert
821.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Beseitigung von verkehrsgefährdenden Verunreinigungen auf Straßen und betroffenen Nebenanlagen im Stadtgebiet von Leipzig nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien. Es wird mit 35 Reinigungen pro Jahr bzw. 140 Reinigungen (Höchst-Menge) während der kompletten Vertragslaufzeit gerechnet. Mit Erreichen der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
29.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).