AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYD2YTTL7NWYT/documents) · Abgerufen am 05.08.2026 06:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-518379-2026/

FW Leck - Lieferung 1x HLF20 (Los 1)

Notice-ID: ted-518379-2026 · Procedure-ID: a931af4a-f0a1-41e5-8ed0-9e108311462f

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Leck (über Amt Südtondern), Niebüll
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).