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Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 28.08.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Der "AWP - TP Siedlungsabfälle- sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird federführend vom MUNV erstellt. Die Datenbereitstellung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) sowie durch das Statistische Landesamt (IT.NRW). Zur Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird das MUNV durch die Auftragnehmerin unterstützt, die Teile des o.g. Prozesses in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber konkretisiert, ausarbeitet und verschriftlicht. Folgende Leistungen sind durch die Auftragnehmerin zu erbringen: a) Leistungsbaustein A: Erstellung der Zehnjahresprognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle hinsichtlich der Entwicklung des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen (z.B. Deponien, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen) in NRW. Die beiden Prognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle sollen - jeweils auf Daten des Jahres 2025 basieren und den Prognosezeitraum bis 2038 abdecken und - jeweils die Entwicklung von zwei Szenarien beinhalten, die auf unterschiedlichen Grundannahmen - z.B. zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung - beruhen. Die Auftragnehmerin stimmt sich zu Beginn der Projektlaufzeit mit dem Auftraggeber über die verwendete Methodik zur Prognoseerstellung ab. Daten (z.B. zu Abfallaufkommen, Deponiekapazitäten und Bevölkerung) für die Jahre bis 2025 sowie Bevölkerungsprognosen werden vom LANUK sowie von IT.NRW in digitaler Form bereitgestellt. Bei den Daten handelt es sich in Teilen um Rohdaten; also um Datentabellen aus denen die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber die für die Prognose erforderlichen Daten ableitet bzw. auswählt. Zur Entwicklung der beiden Prognosen für Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle führt die Auftragnehmerin zwei Workshops unter Beteiligung u.a. von Fachverwaltung, Verbänden und weiteren Experten durch (sollte ggf. ein zusätzlicher Workshop notwendig sein, wird der Auf
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erstellung von Zehnjahresprognosen für Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle mit zwei Szenarien.
- Entwicklung von Maßnahmenempfehlungen für verschiedene Abfallströme und Littering-Bekämpfung.
- Definition von Indikatoren und Zielvorgaben für Abfallmengen und deren Behandlung.
- Unterstützung bei der Auswertung von Beteiligungsverfahren und Einarbeitung von Rückmeldungen.
- Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW.
Gesucht wird eine externe Unterstützung bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans für NRW, insbesondere für Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Formular Umsatzentwicklung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen: Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1 Erfahrungen im Bereich der Prognoseerstellung bei Themen mit Bezug zu Umweltpolitik oder mit Bezug zu Abfall-, Ressourcen- oder Umweltwirtschaft (mindestens 2 Referenzen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
2 Erfahrungen in der Politikberatung bei der Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie bei unterschiedlichen Abfallströmen (mindestens 2 Referenzen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
3 Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft und ihrer Strukturen in Nordrhein-Westfalen (mindestens 1 Referenz)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Formular Referenzliste Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu jedem der folgenden Eignungskriterien vorzulegen: 1. Erfahrungen im Bereich der Prognoseerstellung bei Themen mit Bezug zu Umweltpolitik oder mit Bezug zu Abfall-, Ressourcen- oder Umweltwirtschaft (mindestens zwei Referenzen) 2. Erfahrungen in der Politikberatung bei der Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie bei unterschiedlichen Abfallströmen (mindestens zwei Referenzen) 3. Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft und ihrer Strukturen in Nordrhein-Westfalen (mindestens eine Referenz) Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben. Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten fünf Jahren, d.h. vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2026 vollständig (Beginn und Ende) erbracht wurden (gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden. Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist im Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum darzustellen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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