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GÖ Enz Vaihingen Auftragsbekanntmachung
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand sind Planungsleistungen für Freianlagen und Kontrollen in Vaihingen an der Enz.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 530.000 EUR.
- Leistungsphasen 5-9 der Objektplanung Freianlagen sowie diverse Kontrollen sind gefordert.
- Optionale Leistungen für Erfolgskontrollen sind vorgesehen, deren Beauftragung aber nicht garantiert ist.
- Straffe Zeitvorgaben für die Leistungsphasen sind ab Juli 2026 Vertragsbestandteil.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen: Pos. 1 Objektplanung Freianlagen (HOAI 2021 § 39 Abs.1, Zone III, LP 5 - 9) Pos. 1.1 Freianlage Roßwag Pos. 2: Nullaufnahme, Funktions- und Erfolgskontrollen Pos. 2.1 Funktionskontrollen Pos. 2.2 Erfolgskontrolle abiotisch Pos. 2.3 Erfolgskontrolle MZB Pos. 2.4 Erfolgskontrolle Fischfauna Pos. 2.5 Erfolgskontrolle Makrophyten Pos. 2.6 Erfolgskontrolle Brutvögel (Option) Pos. 2.7 Erfolgskontrolle Laufkäfer (Option) Für den Auftrag gelten (siehe Leistungsbeschreibung): a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. Juli 2026. b) Abschluss LP5: Oktober 2026 c) LP6, LP7 Frühjahr 2027 d) LP8 Juni 2027 - Dez. 2028 e) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 31.12.2032. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusät
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2033
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Leistungskriterien 70 %Qualität
Die Leistungskriterien werden entsprechend der Vergabeunterlage "Zuschlagskriterien" bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau)
-
Preis 30 %
Der Preis wird entsprechend der Vergabeunterlage "Zuschlagskriterien" bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit... 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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