AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HZ3X/documents) · Abgerufen am 05.09.2026 16:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-519139-2026/

Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI

Notice-ID: ted-519139-2026 · Procedure-ID: bbbf7643-bce4-4088-97d0-407b807e60f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts, Potsdam
Veröffentlicht
27.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI (SAP Business Warehouse, SAP Datasphere, SAP Business Objects und SAP Analytics Cloud), Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit können entsprechende Einzelverträge mit den ausgewählten Bietern abgeschlossen werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelverträge.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).