AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die Bundespolizei-Inspektion Hannover, Bildungs- und Wissenschaftszentrum Hannover, Informationstechnikzentrum (ITZ Bund) Hannover und die Bundespolizei Direktion Hannover, VOEK 618-25
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Frist (Submission)
- 06.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen von 986,35 m² Fußbodenfläche, 219,29 m² Glasflächen (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen). Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst insgesamt Reinigungsgesamtflächen von 104.989,71 m² Fußbodenfläche, sowie von 438,58 m² Glasfläche. — Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen 1.833,76 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 362.206,40 m² Fußbodenfläche. — Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen 2.025,18 m² Fußbodenfläche auf sechs Etagen sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 222.799,79 m² Fußbodenfläche. — Die Reinigung umfasst Reinigungsflächen von 3.547,55 m² Fußbodenfläche, 860,53 m² Glasflächen (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen). Die reguläre Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst insgesamt Reinigungsgesamtflächen von 268.643,95 m² Fußbodenfläche, sowie von 1.721,04 m² Glasfläche.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2027
- Ende
- 31.03.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 202 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.