Beschaffung und Implementierung einer CAFM Software
Vergabe-Ergebnis
HSD Händschke Software & Datentechnik GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software als SaaS-Lösung.
- Die Einführung muss bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.
- Datenmigration und produktive Nutzbarkeit sind zentrale Anforderungen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 244.756 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Tempelhof Projekt GmbH befindet sich in einem strategischen Veränderungsprozess. Sie sucht eine neue CAFM-Software, um ihre großen Liegenschaften zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Software löst die momentan verwendete Software Conject ab. Die Einführung einschließlich Datenmigration und Golive muss spätestens bis Ende November 2026 abgeschlossen sein, sodass das System produktiv nutzbar ist. Sie muss als SaaS (Software as a Service) in einer Cloud betrieben werden.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 Pkt.Preis
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB bestimmt.
-
Qualität 100 Pkt.
Erfüllung der Anforderungen an das Tool, Kervice-Level-Agreements, Konzept SLA, Aktualisierung der Software, Exit Szenario
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer HSD Händschke Software & Datentechnik GmbHZuschlagswert 244.756 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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