Vergeben IT & Digitalisierung

Beschaffung und Implementierung einer CAFM Software

ORG-0001 / Land Berlin

Vergabe-Ergebnis

HSD Händschke Software & Datentechnik GmbH

Auftragnehmer

Zuschlagswert 244.756 €
Eingegangene Angebote 4

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Beschaffung und Implementierung einer CAFM-Software als SaaS-Lösung.
  • Die Einführung muss bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.
  • Datenmigration und produktive Nutzbarkeit sind zentrale Anforderungen.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 244.756 EUR.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Tempelhof Projekt GmbH befindet sich in einem strategischen Veränderungsprozess. Sie sucht eine neue CAFM-Software, um ihre großen Liegenschaften zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Software löst die momentan verwendete Software Conject ab. Die Einführung einschließlich Datenmigration und Golive muss spätestens bis Ende November 2026 abgeschlossen sein, sodass das System produktiv nutzbar ist. Sie muss als SaaS (Software as a Service) in einer Cloud betrieben werden.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über die Original-Bekanntmachung (TED EU). Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • Angebotspreis 100 Pkt.
    Preis

    Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB bestimmt.

  • Qualität 100 Pkt.

    Erfüllung der Anforderungen an das Tool, Kervice-Level-Agreements, Konzept SLA, Aktualisierung der Software, Exit Szenario

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer HSD Händschke Software & Datentechnik GmbH
    Zuschlagswert 244.756 €

    1 Veröffentlichung

    • 28.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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244.756 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Einzelvergabe
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber ORG-0001 / Land Berlin
Veröffentlicht 28.07.2026
CPV-Code 48100000
Software (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,5)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 5 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
HSD Händschke Software & Datentechnik GmbH

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.486 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.021 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vollständige Daten

Quelle: TED EU · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: