AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3ac3cd94-c1a1-4783-b3ee-2a86df96413f) · Abgerufen am 14.09.2026 13:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-519471-2025/

Ausschreibung eines neuen Stromliefervertrages der Gemeinde Karlshuld

Notice-ID: ted-519471-2025 · Procedure-ID: 3ac3cd94-c1a1-4783-b3ee-2a86df96413f

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Karlshuld vertreten durch die re-sult AG, Karlshuld
Veröffentlicht
06.08.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Abdeckung des Fremdstrombedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Entnahmestellen benötigt die Gemeinde Karlshuld für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten. Es handelt sich derzeit um 31 SLP-Abnahmestellen und 10 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2024 von ca. 1.900 MWh. Der prognostizierte Bedarf für die Jahre 2026 - 2028 liegt etwas darunter bei etwa 1.600 MWh/Jahr. Der neue Lieferant soll durch eine europaweite Ausschreibung in einem Offenen Verfahren ermittelt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).