AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Bodolz - Neubau einer Kindertageseinrichtung: Gewerk Bodenbelagsarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bodolz, Bodolz
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
- Frist (Submission)
- 27.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45432100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Gebäude verfügt über 2 Vollgeschosse mit Satteldach. Der Baukörper misst abzüglich Dachüberständen etwa 43,7 m auf 17,1 m und ist ca. 11,65 m hoch. Im Erdgeschoss befinden sich die Krippengruppen entlang der Südseite des Gebäudes mit direktem Blick in den Garten. Jede Gruppe verfügt über eigene Sanitäranlagen, einen kleinen Gruppenraum und einen Schlafraum. Zwischen jeder Gruppe befindet sich eine Schmutzschleuse mit der Garderobe. Auf der Nordseite befindet sich westlich des Foyers der Personalkern und im Osten der Speisesaal und die Küche. Im Obergeschoss befinden sich die Ü3-Bereiche mit Gruppenräumen im Süden und Dienst- und Fachräumen im Norden. Die Gruppenräume sind durch einen Kleingruppenraum und eine offene Garderobe rhythmisch getrennt. Ein kleiner Raum für Elternbesprechungen befindet sich zentral gegenüber der Haupttreppe. Der erste Sanitärbereich, das Personal-WC, ein Therapieraum und der Inklusionsraum befinden sich an der Nordwestseite des Spielflurs. Auf der anderen Seite des Haupttreppenraums befindet sich der Mehrzweckraum mit Geräten und der zweite Sanitärbereich. Ein weiterer eingeschossiger Baukörper dient als Kinderwagen-, Fahrrad-, sowie Müllabstellfläche. Er misst ca. 8,4 m auf 6,1 m und ist ca. 3 m hoch.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.