Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz
Vergabe-Ergebnis
- Becker Umweltdienste GmbH
- Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Welcher Bieter welches Los gewonnen hat → TED-Detail ansehen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten.
- Die Leistung umfasst die Region Sächsische Schweiz, aufgeteilt in linkselbisch und rechtselbisch.
- Ein Behälteridentifikationssystem muss bereitgestellt und betrieben werden.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 24.000.000 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes, standardmäßiges Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Region Sächsische Schweiz - linkselbisch [SäS-le] Sammlung und Transport von Restabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Bioabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Sperrmüll, - Sammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten. Die Leistungen beziehen sich auf die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen (bei Anfall von haushaltstypischen Mengen) — Region Sächsische Schweiz - rechtselbisch [SäS-re] Sammlung und Transport von Restabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Bioabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Sperrmüll, - Sammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten. Die Leistungen beziehen sich auf die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen (bei Anfall von haushaltstypischen Mengen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kostenkriterium 100 %Kosten
Barwertmethode
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 173 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Becker Umweltdienste GmbH · Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KGZuschlagswert 24.000.000 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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