AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung DGUV V4-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Frist (Submission)
- 05.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 488.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 1 Stammgelände Unter den Eichen, Höchstwert/Schätzwert 168.000 Euro — Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 2: Zweiggelände Fabeckstr., Höchstwert/Schätzwert 128.000 Euro — Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 3: Zweiggelände Adlershof, Höchstwert/Schätzwert 192.000 Euro
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 1 Stammgelände Unter den Eichen
- Geschätzter Wert
- 168.000 €
Los 2 — Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 2: Zweiggelände Fabeckstr.
- Geschätzter Wert
- 128.000 €
Los 3 — Durchführung von DGUV V4-Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, Los 3: Zweiggelände Adlershof
- Geschätzter Wert
- 192.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.